ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Veranstaltungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Bankette, Seminare, Tagungen, Ausstellungen oder Präsentationen) sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels an den Kunden.
1.2 Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung für Bewerbungsgespräche, Verkaufsveranstaltungen oder ähnliche Zwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Das Kündigungsrecht gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausgeschlossen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, HAFTUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann die Veranstaltungsbuchung in Textform bestätigen.
2.2 Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese von ihm zu vertreten sind. Darüber hinaus haftet es für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen werden dem Hotel zugerechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind – soweit in Ziffer 9 nichts anderes geregelt ist – ausgeschlossen. Bei Störungen oder Mängeln wird das Hotel nach Kenntnis oder unverzüglicher Anzeige durch den Kunden um Abhilfe bemüht sein. Der Kunde ist verpflichtet, im zumutbaren Umfang an der Schadensbegrenzung mitzuwirken und das Hotel rechtzeitig auf mögliche außergewöhnlich hohe Schäden hinzuweisen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise für diese sowie für weitere in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die über das Hotel beauftragt wurden und von diesem verauslagt wurden. Dies umfasst insbesondere auch Forderungen von Verwertungsgesellschaften.
3.3 Ist ein Mindestumsatz vereinbart und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht ein geringerer oder höherer Schaden nachgewiesen wird.
3.4 Die Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn mehr als vier Monate zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung liegen.
3.5 Bei vereinbarter Rechnungsstellung ist der Betrag – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von zehn Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
3.6 Das Hotel kann bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen (z. B. Kreditkartengarantie). Höhe und Termine werden in Textform vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3.7 In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsverzug oder Erweiterung des Vertragsumfangs) kann das Hotel auch nach Vertragsschluss bis zum Veranstaltungsbeginn eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen oder erhöhen.
3.8 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.9 Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung einverstanden.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (STORNIERUNG)
4.1 Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
4.2 Wurde eine Frist für kostenfreien Rücktritt vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt ohne Kosten zurücktreten. Danach erlischt das Rücktrittsrecht, sofern es nicht rechtzeitig in Textform ausgeübt wurde.
4.3 Besteht kein Rücktrittsrecht, bleibt der Vergütungsanspruch des Hotels bestehen. Anderweitige Vermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Pauschale Abzüge erfolgen gemäß den genannten Ziffern.
4.4 Erfolgt der Rücktritt ab dem 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn, kann das Hotel zusätzlich 35 % des entgangenen Verzehrumsatzes berechnen, ab dem 30. Tag 60 % und ab dem 10. Tag 85 %. Maßgeblich ist bei mehrtägigen Veranstaltungen der erste Veranstaltungstag.
4.5 Der Verzehrumsatz wird berechnet aus: Menüpreis + Getränke × Teilnehmerzahl. Falls kein Menüpreis festgelegt wurde, wird das günstigste 3-Gang-Menü angesetzt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises kalkuliert.
4.6 Bei vereinbarter Tagungspauschale kann das Hotel bei Rücktritt ab dem 60. Tag 60 %, ab dem 30. Tag 75 % und ab dem 10. Tag 85 % der Pauschale berechnen.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Das Hotel kann innerhalb einer vereinbarten kostenfreien Rücktrittsfrist ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn anderweitige Anfragen vorliegen und der Kunde nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
5.2 Erfolgt eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt.
5.3 Ein außerordentlicher Rücktritt ist insbesondere möglich bei höherer Gewalt, falschen Angaben des Kunden, Gefährdung des Hotelbetriebs oder gesetzeswidrigem Veranstaltungszweck.
5.4 Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden. Schadensersatzansprüche des Hotels können pauschalisiert werden.
6. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Erhöhungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % müssen spätestens fünf Werktage vorher mitgeteilt werden und bedürfen der Zustimmung.
6.2 Reduzierungen um mehr als 5 % sind ebenfalls rechtzeitig mitzuteilen. Abgerechnet wird mindestens mit 95 % der vereinbarten Teilnehmerzahl.
6.3 Bei Reduzierung um mehr als 10 % kann das Hotel andere Räume bereitstellen.
6.4 Änderungen der Veranstaltungszeiten können zusätzlich berechnet werden.
7. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
7.1 Das Mitbringen ist grundsätzlich untersagt und nur mit vorheriger Vereinbarung in Textform zulässig. In diesem Fall kann ein Kostenbeitrag erhoben werden.
8. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND AUSSTATTUNG
8.1 Beschafft das Hotel Technik oder Ausstattung für den Kunden, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.
8.2 Eigene technische Geräte dürfen nur mit Zustimmung genutzt werden. Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
8.3 Eigene Kommunikationsanlagen sind nur mit Zustimmung zulässig.
8.4 Genehmigungen und behördliche Auflagen sind vom Kunden einzuholen und einzuhalten.
8.5 Urheberrechtliche Pflichten (z. B. GEMA) sind vom Kunden selbst zu erfüllen.
8.6 Technische Störungen werden nach Möglichkeit behoben; Minderungen sind ausgeschlossen, sofern das Hotel nicht verantwortlich ist.
9. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON GEGENSTÄNDEN
9.1 Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Risiko des Kunden im Hotel. Eine Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Personenschäden oder wesentlichen Vertragspflichten.
9.2 Dekorationen müssen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Bei fehlendem Nachweis kann das Hotel diese entfernen lassen.
9.3 Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Andernfalls kann das Hotel dies auf Kosten des Kunden übernehmen und Nutzungsentschädigung verlangen.
10. HAFTUNG DES KUNDEN
10.1 Unternehmer haften für Schäden, die durch sie oder ihre Teilnehmer verursacht werden.
10.2 Das Hotel kann eine Sicherheitsleistung verlangen.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen bedürfen der Textform.
11.2 Gerichtsstand ist Walsrode, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Sitz in der EU hat.
11.3 Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren teil.
Für den Hotelaufnahme-Vertrag (AGBH 8.1)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für sämtliche weiteren Leistungen und Lieferungen, die das Hotel in diesem Zusammenhang gegenüber dem Kunden erbringt (Hotelaufnahmevertrag). Sie finden keine Anwendung auf Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ schließt insbesondere Bezeichnungen wie Beherbergungsvertrag, Gastaufnahmevertrag, Hotelvertrag oder Hotelzimmervertrag ein und ersetzt diese.
1.2 Eine Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform zulässig. Das Kündigungsrecht gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird ausgeschlossen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Erfolgt die Buchung über die hoteleigene Website, kommt der Vertrag durch das Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen“ zustande.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise für die Zimmerüberlassung sowie für alle weiteren von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die der Kunde direkt oder über das Hotel beauftragt und die durch Dritte erbracht werden, sofern das Hotel diese verauslagt.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und örtlichen Abgaben. Nicht enthalten sind Abgaben, die der Gast nach kommunalem Recht selbst schuldet (z. B. Kurtaxe).
Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Steuern oder werden lokale Abgaben neu eingeführt, geändert oder abgeschafft, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist diese – sofern nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie) zu verlangen. Höhe und Fälligkeit können in Textform vereinbart werden. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3.6 In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand oder Erweiterung des Vertragsumfangs) kann das Hotel auch nach Vertragsabschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen oder eine bereits vereinbarte erhöhen – bis zur Höhe der gesamten Vergütung.
3.7 Das Hotel ist zudem berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und zukünftige Forderungen zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits erbracht wurde.
3.8 Eine Aufrechnung oder Verrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.9 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können.
4. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG DES KUNDEN („STORNIERUNG“) / NICHTINANSPRUCHNAHME („NO SHOW“)
4.1 Ein einseitiger Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Recht vertraglich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht besteht.
4.2 Wurde ein Termin für einen kostenfreien Rücktritt vereinbart, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt ohne Zahlungs- oder Schadensersatzpflicht zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht fristgerecht in Textform ausgeübt wird.
4.3 Besteht kein Rücktrittsrecht oder ist dieses erloschen, bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung bestehen, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Anderweitige Vermietung sowie ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung in unseren Verträgen vereinbarten Stornierungsbedingungen.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Ist dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt, kann auch das Hotel innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn andere Buchungsanfragen vorliegen und der Kunde auf Nachfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Gleiches gilt bei Optionsbuchungen.
5.2 Leistet der Kunde eine vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt.
5.3 Das Hotel kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich zurücktreten, insbesondere wenn:
• höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
• Buchungen unter falschen oder irreführenden Angaben erfolgen,
• der Aufenthalt den Hotelbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen gefährdet,
• der Aufenthaltszweck gesetzeswidrig ist,
• ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden. Etwaige Schadensersatzansprüche des Hotels können pauschalisiert werden (entsprechend Ziffer 4.3).
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE
6.1 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
6.3 Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel bis 18:00 Uhr 50 % und danach 90 % des Logispreises berechnen. Ein Anspruch des Kunden entsteht hierdurch nicht; er kann jedoch nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ebenfalls gegeben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Störungen wird das Hotel nach Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Nutzung eines Safes wird empfohlen. Für besonders wertvolle Gegenstände gelten gesonderte Vereinbarungen.
7.3 Bei Bereitstellung eines Parkplatzes entsteht kein Verwahrungsvertrag. Das Hotel haftet für Schäden an Fahrzeugen nur im Rahmen von Ziffer 7.1.
7.4 Weckaufträge und die Behandlung von Nachrichten erfolgen mit Sorgfalt. Post- und Warensendungen können nach Absprache angenommen, aufbewahrt oder weitergeleitet werden. Die Haftung richtet sich auch hier nach Ziffer 7.1.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen sind unwirksam.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Walsrode ausschließlicher Gerichtsstand. Das Hotel kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen. Gleiches gilt für Kunden ohne Sitz in der EU.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
8.4 Die EU stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an entsprechenden Verfahren teil.

